FREIBERG UMWELTTECHNIK GMBH
  Garantie und Gewährleistung
 
                                  Gewährleistung und Garantie
Lieber Kunde!
Wir freuen uns, dass Sie sich für eine FREIBERG UMWELTTECHNIK GMBH-Abwasseraufbereitungsanlage entschieden haben und wünschen Ihnen damit einen langjährigen störungsfreien Betrieb. Um aber auch im Störungsfall gar nicht erst Verunsicherung oder gar Streit aufkommen zu lassen, hat der Gesetzgeber Normen der Gewährleistung geschaffen, denen wir uns selbstverständlich unterwerfen (Gewährleistung), die wir aber im Einzelfall auch noch Ihnen gegenüber verbessern können (Garantie).
Die FREIBERG UMWELTTECHNIK GMBH übernimmt die Gewähr, dass ihre Leistung die im Vertrag ausdrücklich bedungenen oder gewöhnlich dabei vorausgesetzten Eigenschaften hat sowie den anerkannten Regeln der Wissenschaft, der Technik und des Handwerks entspricht. Diese Gewährleistung für Sach- und Rechtsmängel umfasst sowohl die erbrachte Leistung und Lieferung als Ganzes als auch das verarbeitete Material.
Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen verpflichtet sich die FREIBERG UMWELTTECHNIK GMBH somit dem Käufer gegenüber auf alle von FREIBERG UMWELTTECHNIK GMBH vertriebenen Produkte Gewähr zu leisten und Garantie zu übernehmen.
Die Gewährleistungsfrist beträgt für:
  • bewegliche Sachen: 2 Jahre
  • für unbewegliche Sachen: 3 Jahre
  • die Dichtigkeit des Behälters nach außen: 30 Jahre
Bewegliche Sachen sind insbesondere die Pumpe, die Magnetventile, der Messzylinder und der Imhoff-Trichter. Unbewegliche Dinge sind alle Teile, die nicht beweglich, also ohne nennenswerten technischen Aufwand demontierbar sind. Dies sind insbesondere die eingebaute Abwasserbehandlungsanlage an sich und der Schaltkasten. Da das Material des Behälters aus sehr verwitterungsresistentem Material (Polypropylen, PP) besteht, können wir Ihnen hierfür auch eine Dichtigkeitsgarantie von 30 Jahren einräumen. Bitte beachten Sie, dass diese Garantie aber nur für in die Erde fest eingelassene Behälterteile gelten kann. Hangrutschungen, sonstige Erdbewegungen, Hochwasser und weitere Elementarereignisse beruhen auf höherer Gewalt, für die wir aus verständlichen Gründen weder Gewährleistung noch Garantie übernehmen können. Nicht durch Garantie oder Gewährleistung abgedeckt sind auch Schäden, die sich durch eine außerhalb der Norm liegende Zusammensetzung des Abwassers ergibt.
Einzustehen ist auch nur für solche Mängel, die bereits im Zeitpunkt der Übergabe (der Leistung) vorhanden waren. Der Kunde hat deshalb die von der Fa. FREIBERG UMWELTTECHNIK GMBH gelieferten Waren innerhalb von 48 Stunden zu untersuchen und Beschädigungen bzw. Mängel oder das Abweichen der Lieferung von der Bestellung mittels eingeschriebenen Briefes der Fa. FREIBERG UMWELTTECHNIK GMBH anzuzeigen. Bei ordnungsgemäßer Untersuchung nicht erkennbare Mängel bzw. Abweichungen sind innerhalb von 48 Stunden nach Erkennbarkeit in derselben Weise anzuzeigen. Nach Ablauf der jeweiligen Frist gilt die Ware als genehmigt.
Nach Ablauf von 6 Monaten nach Kauf tritt Beweislastumkehr ein, d.h. der Käufer muss nachweisen, dass der Mangel schon zum Zeitpunkt der Übergabe vorgelegen hat!  Der Regress lt. §933b wird ausdrücklich ausgeschlossen.
Keine Garantie kann für Verbrauchsmaterialien aller Art übernommen werden.
Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Gewährleistung ist, dass der Kunde sämtlichen Verpflichtungen aus dem Kaufvertrag voll und ganz inklusive aller Nebengebühren nachgekommen ist.
Erweist sich eine Mängelrüge als unberechtigt, so ersetzt der Kunde der Fa. FREIBERG UMWELTTECHNIK GMBH alle dadurch entstandenen Aufwendungen.
Bei Verwendung fremden, kompatiblen Verbrauchsmaterials (insbesondere Kohleflügeln, Flockungshilfsmitteln, pH-Stabilisatoren oder Reinigungsmitteln, Fetten etc.), beim Einbau von Teilen fremder Herkunft und bei Durchführung von Wartungs- und Reparaturarbeiten von fremder Seite, sieht sich die Fa. FREIBERG UMWELTTECHNIK GMBH außerstande, Gewähr zu leisten, sofern der Auftraggeber nicht beweist, dass der Mangel nicht darauf zurückzuführen ist.
Die Kosten für während der Gewährleistungs- bzw. Garantiezeit durchzuführende Reinigungs- und Wartungsarbeiten trägt der Auftraggeber.
Alle für die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen vereinbarten Voraussetzungen gelten sinngemäß auch für die Inanspruchnahme von Garantieleistungen.
Beginn der Gewährleistungsfrist bzw. einer allfälligen Garantiefrist ist das Lieferdatum der Ware an den Kunden. Im Falle eines berechtigten Gewährleistungs- oder Garantieanspruchs wird die Fa. FREIBERG UMWELTTECHNIK GMBH Fehlendes nachliefern bzw. nach eigener Wahl mangelhafte Teile instand setzen oder austauschen oder für die beanstandete Ware Ersatz liefern. Ausgetauschte Teile bzw. ersetzte Waren gehen in das Eigentum der Fa. FREIBERG UMWELTTECHNIK GMBH über. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
Erfüllungsort der Gewährleistung bzw. Garantieanspruchs ist der Hauptsitz der Fa. FREIBERG UMWELTTECHNIK GMBH oder eine von ihr genannte, näher gelegene Servicestelle. Die Fahrtkosten trägt der Auftraggeber.
Wird vom Hersteller eines Produktes ein erweitertes Garantieversprechen abgegeben, so wird das schadhafte Produkt an den Hersteller weitergeleitet. Die schadhaften Teile werden in diesem Zeitraum jedoch nicht von FREIBERG UMWELTTECHNIK GMBH vorab ausgetauscht. Eventuelle Transportkosten sind durch den Kunden zu tragen. FREIBERG UMWELTTECHNIK GMBH kann die Abwicklung des Herstellergarantieanspruches verweigern, sofern der Hersteller eine direkte Reparaturabwicklung anbietet. Die Herstellergarantie kann nicht gegenüber FREIBERG UMWELTTECHNIK GMBH eingeklagt werden.
Die Garantie und die Gewährleistungsansprüche sind übertragbar. Das heißt, sollten Sie den Grund und Boden, mit dem die Anlage fest verbunden ist, verkaufen oder sonst wie übertragen, so tritt die FREIBERG UMWELTTECHNIK GMBHauch für den Nachbesitzer ein.
 
  Insgesamt waren schon 583 Besucher Besucher hier!  
 
Diese Webseite wurde kostenlos mit Homepage-Baukasten.de erstellt. Willst du auch eine eigene Webseite?
Gratis anmelden