FREIBERG UMWELTTECHNIK GMBH
  AGB
 

Allgemeine Geschäftsbedingungen
 

1. ALLGEMEINES
1.1. Diese Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen gelten für alle Verkäufe und sonstigen Rechtsgeschäfte mit unseren Kunden.
1.2. Die Anfechtung wegen Irrtums wird ausdrücklich und einvernehmlich ausgeschlossen.
1.3. Für den Verkauf an Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes gelten diese Vereinbarungen soweit sie nicht den zwingenden gesetzlichen Bestimmungen widersprechen.
1.4. Sollten einzelne Vertragsbestimmungen zwingenden gesetzlichen Vorschriften widersprechen, so bleiben sämtliche übrigen Vereinbarungen aufrecht.
 
2. VERTRAG
2.1. Der Vertrag kommt gültig zustande durch Annahme des Kaufanbotes des Kunden durch die Fa. FREIBERG UMWELTTECHNIK GMBH.
2.2. An unsere Angebote sind wir innerhalb von 60 Tagen ab Datum gebunden - eine davon abweichende Bindung muss gesondert vereinbart werden.
2.3. Wenn unsere Auftragsbestätigung nicht innerhalb einer Woche schriftlich beanstandet wird, gilt sie als Vertragsinhalt. Für diesen Fall verzichtet der Kunde auf die Anwendung seiner eigenen Geschäftsbedingungen.
2.4. Unsere Preise sind freibleibend und werden erst nach Annahme der Bestellung verbindlich. Die Preise verstehen sich, wenn nichts anderes vereinbart ist, ab Werk.
2.5. Eine Erhöhung der Preisgrundlagen (Rohmaterial, Kollektivvertragslöhne, Energie, sonstige Kosten) zwischen Angebot, Auftrag und Lieferung berechtigt uns zu einer entsprechenden Preisanpassung.
2.6. Alle in Prospekten, Zeichnungen, Maßbildern und Beschreibungen enthaltenen Angaben und Daten über den Kaufgegenstand und sein Aussehen sind nur annähernd und unverbindlich.
2.7. Kostenvoranschläge sind nur dann verbindlich, wenn sie schriftlich abgegeben und als verbindlich bezeichnet werden. Wenn bei Vertragserfüllung die Ausführung zusätzlicher Arbeiten als notwendig erachtet wird, so kann der Umfang der Arbeiten ohne Rückfrage beim Besteller bis zu 20 Prozent überschritten werden. Sind zwecks Abgabe eines Kostenvoranschlages seitens der Fa. FREIBERG UMWELTTECHNIK GMBH besondere Leistungen, wie etwa eine Reise oder Demontagearbeiten erforderlich, so wird die Anrechnung dieser Sonderspesen vorbehalten, auch wenn die Bestellung nicht oder nur in abgeänderter Form erteilt wird.
2.8. Der Auftraggeber erteilt seine Zustimmung, dass die im Kaufvertrag mit enthaltenen personenbezogenen Daten in Erfüllung des Vertrages vom Auftragnehmer automationsunterstützt gespeichert und verarbeitet werden können.
Der Auftraggeber verpflichtet sich, solange das vertragsgegenständliche Rechtsgeschäfte nicht beiderseitig voll erfüllt ist, der Fa. FREIBERG UMWELTTECHNIK GMBH Änderungen seiner Wohn- bzw. Geschäftsadresse bekannt zu geben. Wird diese Mitteilung unterlassen, so gelten Erklärungen auch dann als zugegangen, wenn sie an die zuletzt bekannte Adresse gesendet wurde.
2.9. Storno: Wird der Auftrag vom Käufer widerrufen oder tritt er aus einem Grunde, der nicht schon nach dem Gesetz zum Rücktritt berechtigt, vom Geschäft zurück, ist die Fa. FREIBERG UMWELTTECHNIK GMBH - unbenommen ihres Anspruches, auf Erfüllung zu bestehen - berechtigt, eine Stornogebühr in der Höhe des entgangenen Gewinnes, mindestens jedoch in der Höhe von 15 Prozent des Kaufpreises zu verlangen. Ein diesbezügliches Wahlrecht steht dem Käufer nicht zu.
2.10. Für alle Nebenkosten des Vertrages hat der Käufer aufzukommen. Mündliche Nebenabreden sind unwirksam
2.11. Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch die FREIBERG UMWELTTECHNIK GMBH.
 
3. LIEFERUNG
3.1. Die Ware wird auf Gefahr und Kosten des Käufers geliefert, soweit nichts anderes vereinbart ist.
3.2.Vereinbarte Zulieferung setzt voraus, dass die Anfuhrstraße mit schwerem Lastzug befahrbar ist.
3.3. Die Ware gilt auch dann als geliefert, wenn sie zum Liefertermin nach Meldung der Versandbereitschaft nicht unverzüglich abgerufen wird; in diesem Falle sind wir berechtigt, die Ware auf Kosten unseres Kunden zu lagern.
3.4. Höhere Gewalt und sonstige unvorhersehbare oder von uns nicht beeinflussbare Ereignisse wie Arbeitskämpfe, hoheitliche Maßnahmen, Verkehrsstörungen, Unterbrechung der Energieversorgung und dgl. sowie von uns oder von unseren Lieferanten nicht zu vertretende Verkehrsunfälle befreien uns für die Dauer ihrer Auswirkungen von der Lieferpflicht und zwar auch dann, wenn sie bei unserem Lieferanten oder dessen Vorlieferanten eingetreten sind, jedoch in jedem Falle nur insoweit, als wir dem Kunden diese Ereignisse als Ursache der Leistungsstörung nachweisen. Wird durch die genannten Ereignisse die Lieferung unmöglich, so erlischt unsere Lieferpflicht unter den gleichen Bedingungen.
3.5. Die Ware reist branchenüblich verpackt; die Verpackung wird zum Selbstkostenpreis verrechnet. Verpackungsmaterial wird nur zurückgenommen oder vergütet, soweit dies schriftlich vereinbart ist. Lademittel (z.B. Paletten, Aufsatzrahmen, Ladehölzer usw.) werden Zug um Zug ausgetauscht oder dem Käufer in Rechnung gestellt, wobei wir diese Frankoretournierung innerhalb vier Wochen gutschreiben. Voraussetzung für Tausch und Retournierung ist jedoch der einwandfreie Zustand der Lademittel. Bei Zustellvereinbarung verstehen sich die Preise ohne Abladen und Vertragen.
3.6. Die Ware wird gegen Transportschäden, Transportverluste oder Bruch nur auf schriftliche Anordnung des Kunden und dann zu seinen Lasten und für seine Rechnung versichert. Äußerlich erkennbare Transportschäden sind bei sonstigem Gewährleistungsausschluss sofort bei Empfang der Ware zu melden und unverzüglich deren Art und Umfang schriftlich mitzuteilen.
 
4. MÄNGELRÜGE GEWÄHRLEISTUNG
4.1. Wir leisten Gewähr, dass die Ware ordnungsgemäß ist und gewöhnliche Eigenschaften aufweist. Für besondere Eigenschaften wird nur gehaftet, wenn diese schriftlich zugesagt wurden.
4.2. Für Ware, die als mindere Qualität wie z.B. „Zweite Wahl“ bezeichnet wird, ist die Gewährleistung entsprechend auf die Eigenschaften eingeschränkt, die nach der besonderen Kennzeichnung der Ware zu erwarten sind.
4.3. Für produktions- und materialbedingte Abweichung in den Farbnuancen kann keine Gewähr geleistet werden.
4.4. Angelieferte Ware ist vom Kunden sofort zu untersuchen; hierbei festgestellte Mängel sind bei sonstigem Gewährleistungsausschluss unverzüglich, jedenfalls vor Verarbeitung oder Einbau, anzuzeigen.
4.5. Retourwaren werden von uns nur nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung und franko unser Lager in tadellosem Zustand übernommen. Das Personal ist zur Annahme nur auf Grund firmenmäßig gefertigter Retourwarenscheine berechtigt.
Wir sind berechtigt, 20 Prozent des Rechnungsbetrages, sowie die geleisteten Vorfrachten, als Manipulationsspesen in Rechnung zu stellen.
4.6. Die Rücknahme von Sonderanfertigungen ist nicht möglich.
4.7. Unsere Gewährleistungspflicht gilt nur für Mängel, die unter Einhaltung der vorgesehenen Einbau-, Betriebs- und Wartungsanleitungen und bei normalem Gebrauch auftreten. Sie gilt insbesondere nicht für Mängel, die beruhen auf: schlechter Aufstellung durch den Kunden oder dessen Beauftragten, schlechter Instandhaltung, schlecht oder ohne unsere Zustimmung ausgeführten Reparaturen oder Änderungen, normaler Abnützung.
4.8. Bei Mangelhaftigkeit wird die Gewährleistung beschränkt auf Verbesserung oder Austausch des Fehlenden innerhalb angemessener Frist nach unserer Wahl. Ein Anspruch auf Preisminderung oder Wandlung wird ausgeschlossen. Die aufgewendeten Löhne und Kosten für Ein/Ausbau sind vom Käufer zu tragen. Von der Gewährleistung ausgenommen sind Verschleißteile und Zubehör.
4.9. Für den Verkauf an Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes gelten die vorstehenden Bestimmungen nur insoweit, als sie zwingenden gesetzlichen Bestimmungen nicht widersprechen.
 
5. PRODUKTHAFTUNG UND SCHADENERSATZHAFTUNG
5.1. Für von uns zu vertretende Schäden im Rahmen der Produkthaftung sowie für von uns verschuldete Schäden haften wir im Rahmen der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen.
5.2. Wir haften nicht für die Richtigkeit von Angaben über Handhabung, Bedienung oder Betrieb, soweit solche in Prospekten, technischen Beschreibungen oder sonstigen Anleitungen enthalten sind. Diese fallen in den Verantwortungsbereich des Herstellers bzw. Importeurs. Uns treffen auch keine weiteren Aufklärungspflichten, insbesondere nicht für Lagerung, Wartung, Einbau oder sonstige Handhabung.
5.3. Für den Fall eines Sach- oder Vermögensschadens besteht unsere Haftung nur bei Vorsatz und krasser grober Fahrlässigkeit uns zurechenbarer Personen.
5.4.Die Haftung ist begrenzt mit dem jeweiligen Auftragswert. Eine Haftung für einen darüber hinausgehenden Schaden wird ausdrücklich ausgeschlossen. In keinem Fall besteht ein Anspruch auf entgangenen Gewinn.
 
6. ZAHLUNG
6.1. Unsere Rechnungen sind sofort zur Zahlung fällig, sofern nichts anderes vereinbart ist. Die Anspruchnahme von eingeräumtem Skonto setzt voraus, dass alle früheren Rechnungen – ausgenommen solche, denen berechtigte Einwendungen unseres Kunden entgegenstehen – beglichen sind.
6.2. Schecks und Wechsel werden nur  zahlungshalber entgegengenommen;
Wechselsteuer, Diskont, Protest und Einzugsspesen gehen zu Lasten des Kunden. Für die rechtzeitige Vorlage und Protesterhebung übernehmen wir keine Gewähr.
6.3. Unsere Mitarbeiter sind zur Annahme von Zahlungen nur mit ausdrücklicher, schriftlicher Inkassovollmacht berechtigt.
6.4. Eingehende Zahlungen werden auf die jeweils älteste Forderung , und zwar zuerst auf Kosten und Zinsen, dann auf das aushaftende Kapital, angerechnet.
6.5. Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist nur zulässig, soweit diese von uns anerkannt oder rechtskräftig festgestellt sind.
6.6. Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, unbeschadet weitergehender Ansprüche Verzugszinsen in der Höhe von 6 Prozent über dem gültigen Zinssatz des EURIBOR (12-Monatszinssatz) sowie Mahnspesen, deren Höhe hiermit mit Euro 15,- pro Schreiben durch uns vereinbart wird, zu verrechnen. Darüber hinaus verpflichtet sich der Käufer zur Zahlung der Kosten eines Inkassobüros oder Rechtsanwaltes.
6.7. Bei Verzug des Kunden sind wir berechtigt, die sofortige Zahlung der gesamten aushaftenden Forderung zu verlangen; dieses Recht steht uns auch dann zu, wenn uns nach Vertragsabschluß ungünstige Umstände über die Zahlungsfähigkeit oder die wirtschaftliche Lage des Kunden bekannt werden.
6.8. Kommt der Kunde der Zahlungsaufforderung gemäß 5.7 trotz Setzung einer achttägigen Nachfrist nicht nach, sind wir berechtigt, unbeschadet unserer sonstigen Rechte die in unserem Eigentum stehenden Waren zurückzunehmen, ohne dass dies einem Rücktritt vom Vertrag gleichzusetzen ist oder vom Vertrag zur Gänze oder zum Teil unter Wahrung unserer Rechte, insbesondere auf Schadenersatz wegen Nichterfüllung, zurückzutreten.
6.9. Die vereinbarten verrechneten Preise gelten unter der Voraussetzung, dass die vereinbarten Zahlungsbedingungen eingehalten werden. Werden die Zahlungen nicht termingerecht geleistet, steht uns das Recht zu, die Differenz zwischen einem etwaigen Preisnachlass und den geltenden Listenpreisen nach zu verrechnen.
6.10. Für den Fall einer atypischen und unvorhersehbaren Entwicklung der Preise bei Rohstoffen, welche unseren Waren zugrunde liegen, steht uns für bekannt gegebene Preise von Waren bei Schadenersatzminderungspflicht das außerordentliche Preisanpassungsrecht zu, und zwar im Sinne der Korrektur nach dem Maßstab der Preiserhöhung der Rohstoffe. Für diesen Fall steht dem Käufer das Recht zu, innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach Bekanntgabe der neuen Verkaufspreise vom Vertrag mittels rekommandierten Schreibens zurückzutreten. Dies jedenfalls bei vereinbartem Entfall allfälliger Erfüllungs-, Nichterfüllungs- und/oder Vertrauensschäden.
 
7. EIGENTUMSVORBEHALT
7.1. Gelieferte Ware bleibt in unserem Eigentum bis zur vollständigen Bezahlung aller Verpflichtungen des Kunden aus dem Kaufvertrag.
Der Kunde ist verpflichtet, das von uns an der gelieferten Ware vorbehaltene Eigentum für jedermann ersichtlich zu machen.
7.2. Der Kunde ist berechtigt, in unserem Vorbehaltseigentum stehende Ware im Rahmen des täglichen Geschäftsbetriebes zu veräußern. Für diesen Fall tritt uns der Kunde schon jetzt allfällige Forderungen, die aus der Veräußerung unserer Ware gegenüber Dritten entstehen, zahlungshalber ab
Die Sicherungsübereignung oder Verpfändung solcher Waren sind dem Kunden ebenso wie jegliche andere, nicht dem täglichen Geschäftsbetrieb entsprechende Verfügungen untersagt. Wird von dritter Seite auf Waren, die noch in unserem Eigentumsvorbehalt sind, Exekution geführt oder sonst gegriffen, hat der Kunde uns unverzüglich zu verständigen; allfällig uns mit der Durchsetzung unserer Ansprüche erwachsende Kosten sind uns vom Kunden zu ersetzen.
7.3. Auch bei Be- oder Verarbeitung der in unserem Vorbehaltseigentum stehenden Ware geht unser Eigentum nicht unter; in diesem Falle gilt als vereinbart, dass uns an der durch Be- oder Verarbeitung entstandenen Sache ein aliquoter Miteigentumsanteil zusteht.
Im Falle der Verbindung der gelieferten Ware mit einem Grundstück bzw. Liegenschaft, so dass die Ware zum Zubehör des Grundstückes wird, gilt als vereinbart, dass unser Vorbehaltseigentum in Form eines verbücherbaren Pfandrechtes in der Höhe des Verkaufspreises der Ware gewahrt bleibt.
Die Eintragung muss unverzüglich nach Aufforderung durch uns vorgenommen werden. Die Kosten trägt der Kunde.
7.4. Im Falle des Unterganges des Eigentumsvorbehaltes kraft Gesetzes tritt an die Stelle des Eigentums die Kaufpreisforderung. Diese gilt somit als an uns zediert.
7.5. Der Kunde ist verpflichtet, während der Dauer des Eigentumsvorbehalts den Kaufgegenstand in ordnungsgemäßen Zustand zu halten und notwendige Erhaltungs- Reparatur- und Wartungsarbeiten ausführen zu lassen. Er ist weiters verpflichtet, den Kaufgegenstand auf den vollen Wert gegen alle Risken zu versichern und die Versicherungspolizze zugunsten der FREIBERG UMWELTTECHNIK GMBH zu vinkulieren.
 
8. ERFÜLLUNGSORT
8.1. Es wird die Anwendung ausschließlich österreichischen Rechts vereinbart. Gerichtsstand ist Güssing. Erfüllungsort ist St. Michael, selbst dann, wenn die Übergabe vereinbarungsgemäß anderswo erfolgt.
 
  Insgesamt waren schon 580 Besucher Besucher hier!  
 
Diese Webseite wurde kostenlos mit Homepage-Baukasten.de erstellt. Willst du auch eine eigene Webseite?
Gratis anmelden